Leistungen
- Teilnahme von 2 Personen am Fahrprogramm der jeweiligen Klasse inklusive Sonderprüfungen
- Pro Fahrzeug 2 Startnummern, 1 Roadbook und allfällige weitere Fahrunterlagen
- Strecken- und Ring-Mieten
- Service- und Organisationspersonal (technische Abwicklung, Zeitnahme und allgemeine Organisation)
- Preise für die Erstplazierten - und, ganz wichtig - für den 21.!
- Pro gemeldeter Person 1 Teilnehmerausweis
- Organisation der Abendveranstaltungen
- Verpflegung während der Fahrt (Mittag- und Abendessen)
Teilnahmegebühr – Nenngeld
Die Nenngebühr beträgt EUR 649, bei Nennung und Einlangen des Nenngeldes vor dem 31.12.2009 gibt es einen Frühbucherrabatt in der Höhe von EUR 50, somit sind nur noch EUR 599 zu berappen (siehe Rubrik "Anmeldung").
Einzahlungskonto
Bitte konsultieren Sie hierzu die Rubrik „Anmeldung“.
Stornobedingungen
Grundsätzlich ist das Nenngeld nicht erstattungsfähig. Folgende Ausnahmen gelten:
- Sollten einzelne Nennungen trotz bezahlten Nenngeldes aus welchen Gründen auch immer durch den Veranstalter abgelehnt werden, so erhält der Nenner sein Nenngeld zu diesem Zeitpunkt im vollen Umfang zurück.
- Erfolgt eine Absage zeitig genug vor der Veranstaltung, so können Teile des Nenngeldes kulanzweise für eine weitere OCC-Veranstaltung in 2010 oder 2011 gutgeschrieben werden:
- Absage bis zum Nennschluss, d.h. bis zum 30.04.2010: Gutschrift von EUR 400
- Absage bis zu 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung, d.h. bis zum 31.05.2010: Gutschrift von EUR 250
- Bei Absagen nach dem 31.05.2010 ist eine Erstattung / Gutschrift nicht mehr möglich
Hinweis: Nach erfolgter Nennung ist das volle Nenngeld grundsätzlich geschuldet und muß auch im Falle einer allfälligen Absage trotzdem bezahlt werden, wenn dies bis zur Absage noch nicht geschehen sein sollte. Eine allfällige Erstattung nach den hier ausgeführten Regeln wird dann auf das einbezahlte Nenngeld gewährt (bitte konsultieren Sie hierzu auch unsere
AGB, die stets Vertragsbestandteil bilden).